Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) härzgluet huber

1.    Geltung der AGB

1.1.    härzgluet huber als Firma hinter der Dienstleistung www.grill-waegeli.ch erbringt ihre Dienstleistung ausschliesslich auf der Grundlage der hier festgehaltenen AGB. Die AGB gelten grundsätzlich für alle Vermietungen und Aufträge, die härzgluet huber von Mietern/Kunden aufgegeben werden.

2.    Zustandekommen des Vertrags

2.1.    Das Zustandekommen eines Miet-/kaufvertrags erfolgt in drei Schritten, welche zu Beginn der Miet-Anfrage auf der Home-Seite (www.grill-waegeli.ch) erklärt werden.
2.1.1.    Der Mieter stellt eine unverbindliche Mietanfrage mit Datum, dem gewünschten Material und seinen Kontaktdaten zusammen.
2.1.2.    Der Vermieter (härzgluet huber) prüft die Anfrage, macht allfällige Rückfragen und unterbreitet dem Mieter innert 24 Stunden ein verbindliches Angebot per Email.
2.1.3.    Der Mieter prüft dieses verbindliche Angebot und die AGB und bestätigt beides per Email.

3.    Verspätete Rückgabe

3.1.    Bringt der Mieter das Grill-Wägeli und/oder allfällig gemietetes Material später als vereinbart zurück oder sind die gemieteten Sachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort abholbereit, wird die entsprechende zeitliche Verzögerung (25 Franken pro angebrochene Stunde Wartezeit) und allfällige daraus entstehende Zusatzkosten (z.B. Miete eines Transportfahrzeugs) und Unannehmlichkeiten dem Mieter in Rechnung gestellt.

4.    Kurzfristige Absage

4.1.    Wenn ein Mieter dem Vermieter später als 96 Stunden vor der Startzeit des gebuchten Termins absagt, dann werden dem Mieter die Mietgegenstände (Wägeli, Kostüm, Kisten) zu 50% und bestelltes Essen und Getränke zu 100% in Rechnung gestellt.

5.    Rechnung und Bezahlung

5.1.    Die nach dem Anlass und der Prüfung des Verbrauchsmaterials zugestellte Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen vom Mieter zu begleichen. Bei Ausbleiben der Zahlung wird eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von höchstens 10 Tagen ausgestellt.

7.    Schäden an Miet-Material

7.1.    Schäden an den Grill-Wägeli und dem Material, die während der Vermietung entstehen, muss der Mieter entweder gleichwertig ersetzen/reparieren, oder der Vermieter stellt eine Instandstellung in Rechnung (Materialkosten und Stundenaufwand für die Instandstellung à 30 Franken pro Stunde zuzüglich allfälliger Fremddienstleistungen von externen Handwerkern).
7.2.    Entgangene Einnahmen durch das (teilweise) Nichtvermieten des Grill-Wägelis bei bereits gebuchten, zeitnahen Aufträgen werden dem Mieter, der für die Schäden und die dadurch entstandenen Verluste verantwortlich ist, in Rechnung gestellt.

8.    Schäden an Fremd-Material

8.1.    Entstehen bei der Vermietung des Grill-Wägelis oder dazu gemietetem Material Sachschäden bei Immobilien und Mobilien jeglicher Art, so haftet der Mieter vollumfänglich für diese Schäden.

9.    Personen-Schäden

9.1.    Bei Verletzungen des Mieters und/oder Drittpersonen (z.B. Verbrennungen am Öfeli) ist die Versicherung Sache des Mieters. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung für Personen-Schäden ab.

11.    Schriftlichkeit

11.1.    Nebenabreden,  Zusicherungen  und  sonstige  Vereinbarungen  sowie  Änderungen  und  Ergänzungen  des  Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
11.2.    Die Schriftform ist auch durch Email erfüllt.

Büro-Adresse: härzgluet huber
Oberstadt 7
6210 Sursee

Rechnungs-Adresse: härzgluet huber
Alpenstrasse 6
6210 Sursee


Kontakt: David Huber
david [at] haerzgluet.ch

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